Häufige Fragen

Was genau bietest du an?
Ich ...

  • komme täglich zu dir nach Hause.
  • richte mich nach deinen Wünschen und Bedürfnissen.
  • gehe einkaufen und koche.
  • mache so viel Ordnung und Sauberkeit wie nötig (kein Großputz).
  • kümmere mich um die Wäsche.
  • helfe dir bei der Pflege und dem Umgang mit deinem Baby.
  • betreue die Geschwisterkinder.
  • habe immer ein offenes und verständnisvolles Ohr.
  • nehme mir Zeit für deine Probleme und helfe, Lösungswege zu finden.
  • bin für dich da, wenn es schwierig wird – auch schon vor der Geburt deines Babys oder nach dem Wochenbett.
  • schaffe dir Freiräume zum Entspannen, sei es für eine erfrischende Dusche oder einfach nur Zeit zum Schlafen.
Was ist der Unterschied zur Haushaltshilfe?

Eine Haushaltshilfe kümmert sich ausschließlich um den Haushalt. Also vor allem waschen, bügeln, putzen, einkaufen und kochen. Dazu kann Hilfe bei der Kinderbetreuung kommen. Eine Mütterpflegerin kennt sich zusätzlich aus in allen Belangen rund um Schwangerschaft, Wochenbett und das Einleben mit dem Baby. Sie bemuttert dich und hält dir den Rücken frei.

Wann kommt eine Mütterpflegerin?

Grundsätzlich kommt eine Mütterpflegerin, wann immer du sie brauchst. Also auch schon vor der Geburt oder nach der Wochenbettzeit. Das Hauptaugenmerk liegt auf der Zeit des Frühwochenbetts, also den Tagen direkt nach der Geburt. Nach einer ambulanten oder Hausgeburt übernimmt die Krankenkasse problemlos eine Haushaltshilfe.
Darüber hinaus braucht es eine spezielle Indikation. Dies kann z.B. eine schwere Geburt, allgemeine Schwäche nach hohem Blutverlust, Geburtsverletzungen, Mehrlingsgeburten, Wochenbettdepression, Brustentzündung o.ä. sein.

Wie lange kommt eine Mütterpflegerin?

Dein Bedarf bestimmt das Zeitvolumen. In der Regel sind es 3 bis 8 Stunden täglich. Wie viele Tage oder Wochen eine Mütterpflegerin kommt, hängt von der Bewilligung der Krankenkasse ab.

Was ist der Unterschied zur Hebamme?

Die Aufgabe deiner Hebamme ist es, u.a. den Verlauf deines Wochenbettes und die Entwicklung deines Neugeborenen medizinisch zu beurteilen und dich und dein Kind unter diesem Blickwinkel zu versorgen. Die Mütterpflegerin führt keinerlei medizinische Handlungen durch und ersetzt nicht die Tätigkeit einer Hebamme. Dort, wo die Arbeit deiner Hebamme endet, beginnt die der Mütterpflegerinnen. Diese arbeiten gern in enger Abstimmung mit deiner Hebamme und helfen, deren Empfehlungen umzusetzen. Deine Mütterpflegerin ist je nach Bedarf für Stunden in deinem Haushalt. Sie kümmert sich um dein Wohlergehen und das des Babys. Sie unterstützt dich ganz praktisch im Haushalt sowie in der neuen Lebenssituation und entlastet dich.

Kann ich eine Mütterpflegerin und eine Hebamme gleichzeitig engagieren?

Ja, das ist möglich. Eine Mütterpflegerin achtet beispielsweise darauf, dass die Empfehlungen der Hebamme umgesetzt werden.

Wie groß ist Dein Einsatzgebiet?

Ich arbeite im Rhein-Sieg-Kreis und in Bonn.

Was muss ich tun, um eine Haushaltshilfe (Mütterpflegerin) von der Krankenkasse genehmigt zu bekommen?

Mütterpflegerinnen werden von den Krankenkassen unter dem Begriff Haushaltshilfe geführt. Deshalb forderst du bei deiner Krankenkasse einen „Antrag auf Haushaltshilfe“ in Papierform oder online an. Das dazu gehörige Formular „ärztliche Verordnung“ füllt dann dein Arzt/deine Ärztin aus. In der Regel dauert die Bearbeitung durch die Krankenkasse ein paar Tage. Daher empfehle ich dir, den Antrag schon vor der Geburt vorzubereiten.

Wann wird eine Haushaltshilfe vom Arzt verordnet?

Voraussetzung ist, dass du wegen Schwangerschaft oder Entbindung nicht in der Lage bist, deinen Haushalt selbst zu führen oder keine in deinem Haushalt lebende Person diese Aufgabe übernehmen kann. Indikationen können sein: Schwangerschaftsbeschwerden, Hausgeburt, ambulante Geburt, Mehrlingsgeburt, Geburtsverletzungen, Wochenbettdepressionen, o.ä. Rechtliche Grundlage bilden §24h sowie § 38 SGB V. Immer ist eine ärztliche Verordnung nötig. Privatversicherungen übernehmen keine Haushaltshilfekosten.